„… „Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann bitte ich um Abstimmung.“ Und schon darf der Besucher wieder nach Hause gehen, nur um wenig schlauer als er gekommen war. Da ist Transparenz à la Unterhaching. … und das Publikum darf der Bekanntgabe der Entscheidung beiwohnen. Wie so oft zuvor. Als Begründung wird zumeist auf Paragraph 35 der Gemeindeordnung verwiesen, der besagt, dass nichtöffentlich verhandelt werden darf, „wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erfordert“. Wie es anders, besser und vor allem demokratischer geht kann, machen andere Gemeinden vor, wie zum Beispiel Pullach, das ein Gymnasium erweitert und die Öffentlichkeit vor der Entscheidungsfindung nicht aussperrt.“
Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 29.05.2009: 2009-05-29_SZ_TransparenzàlaUnterhaching