HALLO-Bericht über die Anfrage zur Geothermiebeteiligung der Gemeinde

„Die entsprechende Anfrage von Peter Hupfauer datiert noch aus dem November 2011, einige Monate später wartete Bürgermeister Wolfgang Panzer dann auch schon mit der Antwort auf: Dem FDP-Gemeinderat war damals ein Artikel aus dem Jahr 2004 in die Hände gefallen, in dem der damals amtierende Bürgermeister Erwin Knapek die Aussage getätigt hatte, dass sich die hohen Investitionskosten (mit geschätzten 35 Millionen Euro) für den Aufbau der Geothermischen Energiegewinnung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren amortisieren würden: Ab dann (nach Knapek’scher Rechnung also im Jahr 2014) würde es ans Geldverdienen gehen.

Hupfauer äußerte im Hinblick auf Knapeks Vision so seine Zweifel und vertrat die Auffassung, dass die Bürger über die Entwicklung in Sachen Geothermie in jedem Fall zu informieren seien – vor allem im Hinblick auf die weiteren finanziellen Einlagen der Gemeinde seit 2008 sowie der zukünftigen Einlagen ab 2012.

Die Antwort des Bürgermeisters fiel relativ kurz aus, immerhin erfuhr Hupfauer, dass die Gemeinde zwischen 2001 und 2007 fast sieben Millionen Euro, 2008 nochmals 3,1 Millionen und von 2009 bis 2011 fast 7,5 Millionen Euro an Einlagen geleistet hatte. Für die Jahre 2012 und 2013 sind je zwei Millionen Euro vorgesehen, es wäre jedoch denkbar, dass, wie bereits in 2011 geschehen, die Einlagesumme im Rahmen des Nachtragshaushalts nochmals aufgestockt werden muss. Ob sich Peter Hupfauer mit der Antwort zufrieden gibt, wird sich dann wohl in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zeigen.“

Pressebericht vom 03.05.2012: HALLO-Einlagen-Geothermie

Anfrage zu den Beteiligungen der Gemeinde an der Geothermie

Anfrage – GR Sitzung am 17.11.2011

In einem sehr alten Zeitungsartikel aus dem Jahr 2004 wird der damalige Bürgermeister Knapek mit den Worten zitiert, „In zehn Jahren haben sich die Kosten amortisiert, dann verdient die Gemeinde Geld daran“. Die Kosten wurden damals auf 35 Millionen Euro geschätzt.

Fragen:

  1. Wie hoch waren die Einlagen der Gemeinde als Gesellschafter jeweils in den Jahren 2008 bis 2010?

  2. Wie hoch sind die getätigten und geplanten Einlagen in 2011?

  3. Sind weiter Einlagen für 2012 und Folgejahre derzeit vom Gemeinderat  beschlossen oder vorgesehen?

  4. Haben oder hatten die langfristigen Darlehen der Geothermie laut Beteiligungsbericht 2010 in Höhe von rund 72.000.000 Euro eine Auswirkung auf den Haushalt der Gemeinde wie z.B. die Möglichkeit für Kreditaufnahmen?

  5. Ab wann kann die Gemeinde als Gesellschafter mit dem Beginn und Abschluss der Rückzahlung ihrer Einlagen in den eigenen Haushalt rechnen?

  6. Ist eine Art Verzinsung oder Dividende für die Einlage vorgesehen?

  7. Ab wann und in welcher Höhe wird damit gerechnet, dass die Gemeinde an der Geothermie „verdient“? Folgejahre?

Begründung:

Selbstverständlich konnten im Jahr 2004 die Kalkulationen zum Projekt Geothermie nur eine wage Prognose sein. Da die Gemeinde sich aber mit Mitteln aus ihrem Gemeindehaushalt und damit den Steuergeldern ihrer Bürger engagiert hat, ist es m.E. recht und billig, die Bürger auch über die zu erwartenden Entwicklungen zu informieren.

Rechenschaft und Transparenz sind dann besonders erforderlich,  wenn die Entscheidungen des Gemeinderats bezüglich der Geothermie auch Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt und seinen Handlungsspielraum haben. Der Gemeinderat steht in der Gesamtverantwortung, d.h., er muss die Balance zwischen den Kernaufgaben der Gemeinde und seinem Engagement bei der Geothermie finden, Prioritäten setzen und seine Entscheidungen auch öffentlich vertreten.

Gerade vor der jüngsten Erfahrung, dass ein geplanter Haushalt nur durch den Notverkauf eines Schulgrundstücks gerettet werden kann, macht deutlich, dass eine robustere und umfassender Finanzplanung der Gemeinde erforderlich ist.

Beantwortung der Anfrage: Anfrage Beteiligung Geothermie Antwort
Pressebericht im Münchner Merkur: Finanzsäckel ist besser gefüllt als zunächst angenommen

 

Antrag Finanzierungsvarianten des Schulneubaus

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats im Dezember 2010

Antragsteller: Peter Hupfauer

Die Finanzierungsvarianten des Schulneubaus sollen an Hand einer Gegenüberstellung der Haushaltsplanungen 2011 und der Folgejahre mit und ohne Grundstücksverkauf sowie aller bekannter und zu erwartenden Kosten, die mit dem Standortwechsel und der Bebauungsplanänderung im Fasanenpark zu erwarten sind, dargestellt werden.

Begründung

Die öffentliche Wahrnehmung, der Gemeinderat habe im Juli 2010 quasi „einfach so“ die Verlegung der Schule beschlossen und dieser Beschluss würde nun von der Gemeinde Schritt für Schritt umgesetzt, blendet die wahren Hintergründe der Entscheidung aus: Die Standortverlegung sollte, sofern die Zahlen überzeugen, aus rein monetären Erwägungen erfolgen, da sich im Frühjahr/Sommer 2010 die finanzielle Lage der Gemeinde als so schlecht abzeichnete, dass nur über eine kurzfristige Vermögensveräußerung der Gemeinde, nämlich dem Verkauf des alten Schulgrundstücks, der Haushalt 2011 mit u.a. dem geplanten Schulneubau realisierbar erschien.

Mit dem dritten und letzten Baustein, der Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Fasanenpark und der Erhöhung der Geschossflächenzahl (GFZ) steht der Gemeinderat nun vor dem letzten Schritt das ganze Paket, bestehend aus Standortverlegung, Grundstückstausch und Neubaugebiet Fasanenpark, abzuschließen. Daher ist eine aktuelle Bewertung der Finanzsituation der Gemeinde heute und in den nächsten Jahren unter besonderer Berücksichtigung des Schulneubaus am alten oder neuen Standort als geboten, um verantwortungsvoll abwägen zu können, ob die finanzielle und politische Gesamtbilanz stimmt, jetzt, wo endlich alle Bestandteile des Pakets auf dem Tisch liegen: Schulstandortvor- und Nachteile, Vor- und Nachteile des Tauschvertrags vs. öffentlicher Ausschreibung, Änderung des gültigen Bebauungsplans im Fasanenpark und dessen Folgen, Auswirkungen des Neubaugebiets für die Anlieger und Bürger im Fasanenpark und das Risiko einer notwendigen Neuausschreibung der Schulplanung am neuen Standort.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten der nicht spezifizierten Haushaltslücke(n), wie z.B. der Verkauf eines anderen, noch freien Gemeindegrundstücks im Zuge einer regulären Ausschreibung, wurden im Gemeinderat noch nicht diskutiert. Auch Alternativen, wie z.B. die Frage, ob die Beteiligung eines Investors an der Geothermie Unterhaching ein angemessener Schritt wäre, den finanziellen Spielraum der Gemeinde für z.B. den Schulneubau zu erhöhen, sind vom Gemeinderat als Gesellschafter der Geothermie noch nicht erwogen worden. Weiterhin könnten aktuelle Entwicklungen wie Konjunktur und Steuereinnahmen, die jüngsten positiven Anzeichen bei der Geschäftsentwicklung der Geothermie und der damit möglicherweise verbundenen Entlastungsmöglichkeiten der Gemeinde als Gesellschafter oder sonstige Erträge der Gemeinde, die bei der alten Finanzplanung noch nicht berücksichtigt waren, veränderte finanzielle Rahmenbedingungen geschafften haben, die eine Vermögensveräußerung zur Finanzierung des Schulneubaus nicht mehr erforderlich machen. Damit würde die Notwendigkeit des Verkaufs des alten Schulgrundstücks zur Finanzierung des Schulneubaus entfallen und somit auch die Voraussetzung und Begründung für die Verlegung der Schule.

Insgesamt muss gesagt werden, dass eine reguläre (Nachtrags)Haushaltsdebatte, wie sie Grundlage für Vermögensveräußerungen der Gemeinde sein sollte, nicht stattgefunden hat. Erst am Ende einer solchen Diskussion sollte eine so wichtige Entscheidung, wie ein Grundstücksverkauf mitten im Ort, der obendrein noch die Verlegung einer Schule zur Folge hat, fallen.

Die Beantwortung der Anfrage: Antrag Finanzierungsdarstellung_Anwort BM Panzer

 

 

Pressemitteilung zur geplanten Standortverlegung der Fasanenschule

Pressemitteilung von Peter Hupfauer

Es steht zu befürchten, dass der Unterhachinger Gemeinderat bereits am 21. Juli 2010 darüber entscheiden wird, ob die neue Grund- und Hauptschule wie bisher beschlossen an Ort und Stelle oder an der Stumpfwiese südlich des Stadions neu errichtet wird. In unmittelbarer Folge dieser Entscheidung wird sich der Gemeinderat gegebenenfalls auch für den Verkauf des Grundstücks der Fasanenschule und dessen Bebauung entschließen müssen.

Über den Erlös des Grundstücks an der Fasenenstraße erwarten die Befürworter des Standortwechsels unterm Strich einen Überschuss in Millionenhöhe, der dem Haushalt der Gemeinde zu Gute käme. Auch wenn der neue Standort bau- und finanztechnisch für den Gemeinderat der leichtere Weg ist, so halte ich die Standortaufgabe an der Fasanenstraße aus langfristiger und ortsentwicklungspolitischer Sicht für eine Fehlentscheidung, die ich hiermit ausführen und begründen möchte.

Ich halte es für falsch, wenn ein so einschneidendes kommunales Thema den Bürgern, der Schulleitung und dem Elternbeirat nicht ausreichend früh und umfassend bekannt gegeben wird, so dass keine angemessene öffentliche Diskussion und Meinungsbildung möglich ist. Im Gegenteil, durch die nicht öffentliche Befassung im Gemeinderat und in den Ausschüssen unterliegt der einzelne Gemeinderat einer Verschwiegenheitspflicht, die es ihm erschwert, die Umstände des so genannten Standortwechsels mit betroffenen Eltern und Bürgern zu diskutieren. Es widerspricht meiner Auffassung als Gemeinderat, wenn wir Weichenstellungen von großer Tragweite (irreversibler Grundstücksverkauf, Schulweg von Kindern auf Generationen) ohne öffentliche Diskussion in wenigen Tagen hinter mehr oder weniger verschlossenen Türen im kleinen Kreis abstimmen und dann kurzfristig beschließen.

Ich hoffe über diese Pressemitteilung das Thema in die Öffentlichkeit tragen zu können, so dass auch interessierte Bürger, Eltern und oder Initiativen wie z.B. die Agenda 21 sich mit der Frage nach dem richtigen Standort für eine Grund- und Hauptschule auseinander setzen und ihre Standpunkte noch mit den Parteien und den gewählten Bürgervertretern diskutieren können.

1. Argumente gegen den Standort Stumpfwiese

  • Längere und ungünstigere Schulwege für die Kinder

Ein Blick auf die Karte von Unterhaching zeigt, dass bei zwei Grundschulstandorten eine jeweils zentrale Lage im nördlichen und südlichen Teil von Unterhaching ideal wäre. Während die Grundschule an der Jahnstraße bereits in einer ungünstigen Randlage liegt, ist die Lage an der Fasanenstraße für den Norden relativ günstig – auch für Kinder von der Stumpfwiese. Langfristig kann von einer demoskopischen Gleichverteilung der Grundschüler ausgegangen werden, so dass die zentrale Lage im Vordergrund steht. Ortsentwicklungspolitisch sollte auch die Chance bestehen bleiben, die Schule an der Jahnstraße auf das Gelände der Hachinga Halle zu verlegen. Dann hätten wir zwei fast ideale Grundschulstandorte.

Die Stumpfwiese in in Ost-West-Richtung gesehen eine Randlage, da sich Unterhaching nach Osten nicht weiter entwickeln kann (Landschaftspark) ist. Auch unmittelbar nördlich des neuen Standorts gibt es keine Wohnbebauung. Nach zwei Seiten kann der neue Standort auf Grund seiner Randlage gar keine Schulwege bieten. In der Nord-Süd-Ausrichtung ergeben sich für Kinder aus dem Norden zum Teil deutlich längere Wege, die nur teilweise von Kindern aus dem Süden kompensiert werden können. Die Wohndichte im nördlichen und östlichen Fasanenpark ist zudem relativ hoch, so dass hier mehr Kinder zu erwarten sind als beispielsweise bei einer Reihenhausbebauung oder Zweizimmerwohnungen, wie sie auf der Stumpfwiese vorkommen.

Falsch wäre es auch, sich nur Kreise um die Standorte vorzustellen, denn die Fußwege müssen sich zunächst an den Fußgängerunterführungen orientieren, da die Kinder nicht „Luftlinie“ laufen können. Der neue Standort würde beim aktuellen Schulsprengel dazu führen, dass manche Kinder, die es eigentlich näher zur Stumpfwiese hätten, trotzdem in die Jahnschule gehen müssten. Auch ein neu gelegter Sprengel würde unbefriedigende Einteilungen bewirken.

Für die meisten Kinder aus dem Westen und Norden würde der neue Standort bedeuten, dass ihr Schulweg auch durch das unbewohnte Gebiet am Sportpark und der Kleingartenanlage führt. Die Schulwegsicherheit erscheint angesichts des Teiches und besonders in den dunklen Wintermonaten in dem eher unübersichtlichen Grünanlage als fraglich.

Die Interessensvertrtretung der künftigen Grundschüler ist schwach. Jede Verlängerung oder Verschlechterung des Schulweges ist hochgerechnet auf Wochen, Jahre und Jahrzehnte ein wesentlicher Faktor für den Standort einer Schule und nicht nur eine Frage von „fünf Minuten“.

  • S-Bahnnähe und Pkw-Erreichbarkeit

Da der neue Standort östlich des Bahngleises liegen würde und der Großteil der Bevölkerung im Norden von Unterhaching aber westlich des Gleises wohnt, muss der Pkw-Verkehr mit langen Umwegen durch Unterhaching durch oder über die Fasangartenstraße erfolgen. Der Weg zur S-Bahn-Haltestelle Fasanenpark wird auch deutlich länger, was besonders Schüler des M-Zuges an der Hauptschule betrifft, von denen viele aus den Nachbargemeinden kommen.

  • Langer Weg zum Hort

Der Hort wurde vor wenigen Jahren ohne Küche saniert, da die Kinder in der neuen Schule eine Mensa bekommen sollten.  Wenn der Hort nicht abgerissen und neu gebaut werden soll, dann wird der Weg für die Hortkinder auch bei Wind und Wetter deutlich ungünstiger.

  • Gehört eine Schule an ein Gewerbegebiet?

Das Schulgelände an der Stumpfwiese grenzt an das Gewerbegebiet. Welche Betriebe sich hier in der Zukunft noch ansiedeln werden und ob sie laut oder leise arbeiten, ist offen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob man eine Schule in die Nachbarschaft eines Gewerbegebietes bauen will oder nicht.

2. Was für den Standort Fasanenstraße spricht

  • Neben den genannten Nachteilen der Stumpfwiese, die gleichsam Vorteile der Fasanenstraße sind, ist die strategische Bedeutung des Standorts für die Gemeinde wesentlich:
  • Außer einem kleinen Gemeindesaal im FEZ hat die Gemeinde keine nennenswerten Flächen im Fasanenpark. Da die Schule auch den Raum für vhs, Musikschule und sonstigen Unterricht und Abendveranstaltungen bietet, ist sie über die Schulkinder hinaus auch Raum  für die Bürger im nördlichen Teil von Unterhaching. Nicht nur Schüler, auch die Bürger müssten künftig die ungünstigeren Wege zur Stumpfwiese in Kauf nehmen. Bei den Plänen zur neuen Fasanenschule hat man das Gebäude mit Aula und Mensa auch bewusst auch so geplant, dass über separate Eingänge auch andere Nutzungsmöglichkeiten möglich wären wie z.B. Seniorenbegegnungsstätten oder andere soziale Einrichtungen oder Initiativen. Auch hierfür spielt die zentrale Lage eine strategische Rolle, die der Gemeinde auch in Zukunft Optionen der Gestaltung im Fasanenpark offen hält. Der Verkauf der zentral gelegenen Fläche wäre irreversibel.

3. Problematische Wertermittlung bei den Grundstücken

Der beabsichtigte Kauf eines Grundstücks an der Stumpfwiese und der Verkauf des Grundstücks an der Fasanenstraße birgt das Problem einer objektiven und transparenten Wertermittlung. Beim Verkauf des alten Schulgeländes über eine öffentliche Ausschreibung würde zwar gewährleistet, dass die Gemeinde den Marktpreis erzielen kann, der Baubeginn aber sicherlich verzögert, da die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Ausschreibung Zeit in Anspruch nehmen würden.  Was der Grund auf der Stumpfwiese in unmittelbarer Nähe zum Sportstadion wert ist, ist sicherlich auch nicht einfach einzuschätzen.

4. Massive Bebauung im Fasanenpark

Bei der Planung der neuen Schule in der Fasanenstraße hat die Gemeinde versucht, die Interessen der Anlieger zu berücksichtigen und den Architekten starke Auflagen gemacht. Das Planungsergebnis kann als sehr gelungen bezeichnet werden. Anders wird es sein, wenn ein privater Bauträger das Areal erwirbt und weniger Rücksicht auf die Anlieger nimmt. Ohne Bebauungsplan würde die Nachbarbebauung zum Maßstab. Der Wert des Grundstücks steigt, wenn der Gemeinderat einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt.

Fazit:

Die  Betrachtung und Bewertung der Punkte 1 bis 4 überzeugen mich nicht davon, dass der Standort an der Stumpfwiese der bessere Standort für eine Grund- und Hauptschule ist. Die Folgen für den Fasanenpark bewerte ich eindeutig sowohl für die Anlieger als auch die Bürger im Fasanenpark insgesamt als nachteilhaft. Die erforderlichen Grundstückskäufe erscheinen mir  zu wenig transparent. Am meisten kritisiere ich das falsche Junktim „Schule gegen Grundstücksverkauf“ unter dem Deckmantel  „Standortwechsel“.

Haben wir ein Schul- oder ein Haushaltsproblem?

Die Finanzierung des Neubaus der Schule wurde vom Gemeinderat im Haushaltsplan 2010 und für die Folgejahre eingeplant. Wenn das seriös gemacht wurde, dann besteht für die Schule kein Finanzierungsproblem und mit dem Bau kann planmäßig begonnen werden.

Ein Haushaltsproblem oder die Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt ist nicht öffentlich bekannt und würde zudem auch nicht die Schule allein betreffen, sondern den gesamten Haushalt  der Gemeinde. Wenn überhaupt, dann haben wir ein Haushaltsproblem und kein Schulfinanzierungsproblem.

Da die Versorgung mit Grund- und Hauptschulgebäuden zu den Kernaufgaben einer Gemeinde zählt, muss hier auch angesichts der zeitlichen Dimension von 40, 50 oder vielleicht 60 Jahren die Investition relativiert werden, auch wenn sie absolut hoch erscheint. Eher ist z.B. das Fußballstadion und der Sportpark ein Problem, das die sich die Gemeinde leistet.

Das besser gelegene Schulgrundstück mit ortsentwicklungspolitischer Bedeutung darf nicht aus kurzfristiger haushaltspolitischer Bequemlichkeit  unter dem Deckmantel „für die Schule“ geopfert werden. Spätere Generationen von Schulkindern und Gemeinderäten werden die Güte unserer Entscheidung unter nachhaltigen Gesichtspunkten bewerten und kein Verständnis für mangelnde  Entschlossenheit bei der Sanierung unserer Finanzen haben.

SZ: Schulneubau – Transparenz à la Unterhaching

„… „Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann bitte ich um Abstimmung.“ Und schon darf der Besucher wieder nach Hause gehen, nur um wenig schlauer als er gekommen war. Da ist Transparenz à la Unterhaching. … und das Publikum darf der Bekanntgabe der Entscheidung beiwohnen. Wie so oft zuvor. Als Begründung wird zumeist auf Paragraph 35 der Gemeindeordnung verwiesen, der besagt, dass nichtöffentlich verhandelt werden darf, „wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erfordert“. Wie es anders, besser und vor allem demokratischer geht kann, machen andere Gemeinden vor, wie zum Beispiel Pullach, das ein Gymnasium erweitert und die Öffentlichkeit vor der Entscheidungsfindung nicht aussperrt.“

Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 29.05.2009: 2009-05-29_SZ_TransparenzàlaUnterhaching