Antrag zur Gemeinderatssitzung am 27.2.2013
Antragsteller: Peter Hupfauer
Antrag:
Der Gemeinderat möge an Hand der aktuellen Daten und Entwicklungen die wirtschaftliche Situation und die Aussichten der Geothermie sowie die Auswirkungen für die Gemeinde beraten, den grundsätzlichen Kurs für die Zukunft der Geothermie diskutieren und insbesondere die Grundsatzfrage entscheiden, ob ein oder weitere Gesellschafter/Investor(en) gesucht und an der Geothermie beteiligt werden sollen.
Begründung:
Wie wir alle wissen hat die wirtschaftliche Entwicklung der Geothermie seit Jahren erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Die Bürgschaften engten in der Vergangenheit auch die Kreditfähigkeit der Gemeinde so stark ein, dass de facto ein Vermögenswert der Gemeinde veräußert werden musste, da die Finanzierung des Schulneubaus sonst nicht mehr möglich gewesen wäre. Wir müssen sicher stellen, dass eine ähnliche Situation künftig nicht mehr eintreten kann.
Gemäß Art. 61 der bayerischen Gemeindeordnung heißt bei den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen:
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, daß die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden. (…)
(2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können.
(3) Bei der Führung der Haushaltswirtschaft hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren. Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn besondere Umstände, vor allem ein grobes Missverhältnis bei der Risikoverteilung zu Lasten der Gemeinde, die Gefahr eines erheblichen Vermögensschadens begründen.(…)
In diesem Sinne erscheint es unbedingt erforderlich, die Risiken und finanziellen Belastungen und die Bürgschaften für die Gemeinde zu reduzieren, zumal die Versorgung mit Fernwärme und die Erzeugung von Strom allenfalls nur bedingt zu den Aufgaben einer Gemeinde zählen. Die Beteiligung eines Investors erscheint in diesem Zusammenhang als zweckmäßig und geboten.
Die Finanzierungen der Geothermieprojekte in den Nachbargemeinden zeigen deutlich, dass Interesse seitens Investoren besteht. Zudem könnte die aktuelle Wirtschaftslage (Stichwort „Anlagenotstand“) eine einmalige Chance sein, eine besonders vorteilhafte Beteiligung zu erzielen. Schnelles Handeln ist geboten.
Auch für den Erfolg der Geothermie ist letztlich eine solide Finanzausstattung entscheidend. Im Jahr 2008 beschloss der Gemeinderat der Geothermie für die geplanten Investitionen (Netzausbau) insgesamt 8 Millionen zur Verfügung zu stellen. Weitere Kredite folgten. Auch diese Mittel reichen offenbar nicht aus. Über Fremdkapital verbessern wir auch entscheidend den notwendigen Handlungsspielraum für die Geothermie: Während wir im Gemeinderat um vergleichsweise kleine Beträge ringen müssen, könnte eine geeignete Beteiligung einen unternehmerisch erforderlichen und „beherzten“ Netzausbau und andere Investitionen ermöglichen.
Fazit: Für die Gemeinde und im Sinne der Geothermie: Machen wir den Weg frei und stellen wir die Weichen für eine Beteiligung.