FDP stellt Antrag auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

21.10.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zur Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2)

Manchmal ist es Zeit für einen klaren Schritt. So wie die FDP bei der Geothermie den Antrag gestellt hatte, weitere Gesellschafter ins Boot zu holen, so sehen wir heute die Notwendigkeit, bei der Unterhachinger Straßenausbaubeitragssatzung neue Wege zu gehen.

Die FDP Fraktion stellt daher den Antrag, die Satzung der Gemeinde über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2) aufzuheben.

Begründung

Die Vorstellung, die Erneuerung einer Straße böte quasi allein den Anliegern einen besonderen Vorteil, geht an der heutigen Realität vorbei. Auf Grund der hohen und motorisierten Mobilität werden die Straßen nicht unbedingt vorwiegend von den Anliegern genutzt, sondern von der Allgemeinheit: Es wird gefahren von der Kinderkrippe bis zum Friedhof und zwischendrin zum Joggen an der Perlacher Forst und abends zu den Freunden. Geparkt wird überall, wo noch was frei ist; schon lange nicht mehr in der „eigenen“ Straße. Wenn das Bild von der „eigenen Straße“ nicht mehr stimmt, wie kann man es dann gerecht finden, dass allein die Anlieger die Zeche bezahlen sollen?

Die jüngsten Beispiele in Unterhaching haben gezeigt, dass die Kosten einer Sanierung für den einzelnen Anlieger mehrere zehntausend Euro betragen können. Das sind Größenordnungen, die den meisten von uns echte finanzielle, wenn nicht gar existenzielle Probleme bereiten. Und das, weil man seine Wohnung, sein Haus, zur falschen Zeit in der falschen Straße besitzt?

Dabei trifft es die weniger dicht bebauten Grundstücke besonders stark, da sich der Beitrag nicht nach der Wohnfläche richtet, sondern grundsätzlich nach der Grundstücksfläche. Damit werden Gärten bestraft, die doch die „Gartenstadt Unterhaching“ kennzeichnen sollen. Aber auch Mieten steigen, denn letztlich fließen diese Ausbaukosten in den Mietzins ein.

Gleichzeitig zeigt sich der Bürgermeister nicht besonders bemüht, die Tätigkeiten im Zuge des Straßenerhalts für unsere Bürger transparent zu machen. Der FDP Antrag zur Entwicklung der Ausgaben für den Straßenunterhalt im März hat im wesentlichen erbracht, dass im Bereich Tiefbau offenbar Personal fehlt. Auch die Anfrage der FPD zu einem Straßenzustandsverzeichnis vom Januar wurde enttäuschend ausgeführt: Auf der Homepage der Gemeinde heißt es zu den „Basisinformationen über die Gemeindestraßen“ lapidar, „Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.”

PDF: Basisinformationen Straßensanierung Unterhaching

Aus Sicht der FDP sind die Straßen ein Gut, das nach der Erschließung auf Kosten der Gemeinde erhalten und gegebenfalls erneuert werden muss, da nur so die optimale Balance aus Unterhaltsaufwendungen und Sanierungskosten Hand in Hand gehen.

Die Bürger leisten über ihre Einkommenssteuer, von der ein Teil an die Gemeinde fließt (zuletzt 16,2 Mio. in 2014, Euro, Tendenz steigend) bereits einen einkommensbezogenen Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur. Über die Lebensdauer einer Straße gerechnet kommt da einiges zusammen. Die zusätzlichen Kosten sollten für die Gemeinde auch deshalb tragbar sein, da ja die Aussage gilt „mehr als eine Straße schaffen wir nicht pro Jahr“.

Hintergrund (Update 01.11.2015)

Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht – neben ihrem Anteil am staatlichen Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen – ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Die wichtigsten Steuern für eine Gemeinde sind der Anteil an der Einkommenssteuer sowie die kommunalen Gewerbe- und Grundsteuern. Auch Teile der Kfz-Steuer gehen an die Kommunen. Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung.

Das Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt, in welchen Bereichen die Gemeinde und Städte Gebühren, Abgaben und Steuern erheben können. Im Art. 5 Abs. 1 heißt es

1 Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
(…)
3 Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.

Unter Fachleuten gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Formulierungen „können“ und „sollen“ im Sinne einer Wahlfreiheit oder zwingend auszulegen sind. Eine Neufassung des Gesetzes auch zur Klarstellung dieser Frage wird derzeit verhandelt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (CSU) vertritt die Auffassung, dass Gemeinden regelmäßig verpflichtet seien, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und davon nur in Ausnahmefällen und nur dann abgesehen werden könne, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig sei. Fakt ist, dass viele Gemeinden in Bayern keine Straßenausbaubeitragssatzung haben und die Stadt München ihre 2014 aufgehoben hat.

Grundsätzlich hat der Gemeinderat das Recht, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, ihren Inhalt zu formulieren (z.B. die Höhe der Anteile, die von den Anliegern zu tragen sind) und sie auch wieder aufzuheben. Der Gemeinderat vertritt dabei die Interessen der Bürger und ist in seiner politischen Entscheidung frei. Für den Fall, dass Beschlüsse des Gemeinderats in irgendeiner Weise rechtlich unzulässig sind, kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt München) einen Beschluss aufheben bzw. zurückverweisen. Dies geschieht in Unterhaching immer wieder mal, wenn z.B. der Bauausschuss ein Bauvorhaben ablehnt und das Landratsamt interveniert.

Die FDP Fraktion Unterhaching hat gemäß § 49 (Anträge) der Geschäftsordnung den Antrag zur Aufhebung der SABS eingebracht, um eine für die Bürger transparente Diskussion der Parteien im Gemeinderat anzustoßen. Als Ergebnisse der Diskussion sind eine Aufhebung der Satzung oder auch ein Beschluss zur Änderung der Bürgeranteile möglich, soweit sich eine politische Mehrheit im Gemeinderat findet, die dies wünscht. Auch den Wunsch nach Beibehaltung des Status quo kann der Gemeinderat durch mehrheitliche Ablehnung des Antrags beschließen. In jedem Fall ein für den Bürger transparentes Votum.

Für den Fall, dass die Rechtsaufsicht einen positiven Beschluss des Gemeinderats aufheben würde, da die finanzielle Situation Unterhachings keine Veränderung zulässt, müsste sich der Gemeinderat im Sinne der Transparenz der Frage stellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte (politische Verantwortung) und wie die Prioritäten bei den Ausgaben künftig zu setzen sind, um dem Thema Straßen nach dem politischen Willen der Gemeinderäte künftig gerecht zu werden.

 

FDP stimmt gegen die Aufnahme neuer Bereiche in den Flächennutzungsplan

Gemeinderatssitzung 24.06.2015

Zur Abstimmung über die Aufnahme in den Flächennutzungsplan standen das Klosterfeld sowie der Bereich nördlich der Ottobrunner Straße:

Klosterfeld

Gebiet Ottb Str

Nach Auffassung der FDP müssen bei einer ordentlichen Ortsentwicklung zuerst die Probleme und Bedürfnisse in Unterhaching analysiert und die politischen Ziele und Rahmenbedingungen definiert werden. Daraus leitet sich dann ab, wohin und wie sich Unterhaching entwickeln soll. Und erst dann geht es nach unserer Auffassung darum, geeignete Gebiete gezielt in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.

Wir können nicht nachvollziehen, warum es notwendig und richtig sein soll, die genannten Gebiete per se in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und sich dann erst Gedanken zu machen, ob und wie sie bebaut werden sollen.

Wir haben große Sorge, dass bei der vorliegenden Vorgehensweise die Schritte in der falschen Reihenfolge gemacht werden und am Ende statt einer nachhaltigen Ortsentwicklung nur eine kurzsichtige Neuausweisung von Wohngebieten stattfindet.

Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan kann zum jetzigen Zeitpunkt nur als politische Entscheidung aufgefasst werden, der Unterhachinger Gemeinderat will in großem Umfang neue Wohngebiete ausweisen. Es wäre ja absurd, die Verwaltung mit umfangreichen Planungen zu beauftragen und dann als Gemeinderat zu sagen, wir wollen nicht bauen.

Nach einer Übersicht des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zu den Gemeindedaten 2014 steht Unterhaching beim absoluten Einwohnerzuwachs in den Jahren 2003 bis 2013 mit rund 2.500 zusätzlichen Einwohnern auf Platz zwei, nur übertroffen von Unterföhring. Auch beim relativen Wachstum verzeichnet Unterhaching – selbst als größte Gemeinde im Landkreis – in diesem Zeitraum einen Zuwachs von über 10 Prozent. Nachbargemeinde wie Ottobrunn, Oberhaching, Grünwald oder Taufkirchen wachsen deutlich langsamer. Das Wachstum der letzten zehn Jahre hat Unterhaching deutlich an die Grenzen seiner Infrastrukturen geführt. Ein „weiter so“ ist nicht möglich.

Einwohnerzuwachs 2003 - 2013 absolut

Einwohnerzuwachs 2003 – 2013 absolut

Wachstumsrate 2003 - 2013 relativ zur Einwohnerzahl

Wachstumsrate 2003 – 2013 relativ zur Einwohnerzahl

Da aus Sicht der FDP die anfangs skizzierte Vorgehensweise einer nachhaltigen Ortsentwicklungsplanung nicht eingehalten wird, stimmen wir gegen die Aufnahme der genannten Gebiete in den Flächennutzungsplan.

Dem Beschluss zur Vorgehensweise können wir zustimmen, da er sinnvolle Schritte im Sinne der Entwicklung einer Ortsentwicklungsplanung beinhaltet und als Ziel das Ergebnis hat, „dem Gemeinderat einen Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan vorzulegen“.
Bis dahin wird dann sicherlich auch die Anfrage der FDP (29.04.15) nach der aktuellen und künftigen Auslastung der Grundschulen beantwortet und die Verwaltung nicht mehr mit der Erstellung eines Straßenerhalt-Monitorings (Antrag 18.03.15 und Anfrage vom 21.01.15) beschäftigt sein.

 

 

FDP fordert Verkehrskonzept für die Stumpfwiese, bevor über die Grüne Mitte entschieden wird

Gemeinderatssitzung 24.06.2015

Als FDP üben wir Kritik an der Vorgehensweise, die nicht von uns als Gemeinderäten zu vertreten ist. Es ist – gelinde gesagt – äußerst ungeschickt, zuerst die Anlieger der Witneystraße zu fragen, wie sie es mit der Grünen Mitte gerne hätten und sich dann erst Gedanken über ein Verkehrskonzept für die ganze Stumpfwiese zu machen. Die Auffassung der FDP ist es, dass zuerst der gewählte Gemeinderat eine ausgewogene Lösung im Sinne aller Anlieger zu entwickeln hat und sie dann den Bürgern vorstellt.

Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn wieder mal Bürger Unterschriften sammeln und Protest schlagen müssen, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Diesen Ärger und Unfrieden in der Stumpfwiese hätte die Gemeinde den Bürgern besser erspart.

Als Reaktion auf die Proteste hat der Bauausschuss fraktionsübergreifend (!) den Beschlussvorschlag geändert und die durchgehende Grüne Mitte (ohne Durchtrennung) wieder rausgenommen und nur die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Abstimmung gestellt. Damit sollten die Schritte nun in der richtigen Reihenfolge erfolgen: Zuerst das Verkehrsgutachten und ein Verkehrskonzept für die Stumpfwiese, von der auch die Gestaltung der Grünen Mitte abhängt sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen, um den unerwünschten Schleichverkehr in der Stumpfwiese zu reduzieren.

Entgegen der Beschlussvorlage aus dem Bauausschuss wurde dem Gemeinderat vom Bürgermeister die alte Beschlussvorlage mit der Vorwegnahme der Grünen Mitte zur Abstimmung gestellt.

Nach kontroverser Diskussion wurde die Formulierung „Der Gemeinderat Unterhaching übernimmt die Entscheidung aus der Bürgerwerkstatt vom 28. April 2015 und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erstellen, der eine durchgehende Grüne Mitte in dem Bereich vorsieht, die nicht von einer Straße durchschnitten wird“ völlig aufgeweicht mit einer sinngemäßen Formulierung, „der Gemeinderat nimmt den Wunsch nach einer durchgehende Grüne Mitte entgegen“.

Da das selbstverständlich ist und keines Beschlusses bedarf, ist die FDP dabei geblieben, nur die Erstellung eines Verkehrskonzeptes zu unterstützen.

Die ursprüngliche Planung sah eine Verbindung von Witney- und Ludwig-Specht-Str. vor, um den nord-westlichen Teil der Stumpfwiese (z.T. noch im Bau) zu erschließen und eine Entlastung der Walter-Paetzmann-Straße zu bewirken, die z.Z. die einzige durchgängige Verbindung ist.

 

FDP Fraktion zu TTIP

06.05.2015 (Peter Hupfauer)

Es sind einige kritische Dinge zu hören, die TTIP mit sich bringen soll. Wenn man die Dinge ernsthaft und genauer betrachtet und die Fakten kennt, entpuppt sich manche Kritik als übertrieben oder gar nicht haltbar.

Als FDP wollen wir auch die wichtigen Chancen hervorheben, die das TTIP-Abkommen für die europäischen Volkswirtschaften mit sich bringt. Nicht ohne Grund hat die EU die Verhandlungen initiert, nicht die USA.

Der Abbau bürokratischer Hürden wie der Wegfall von Doppelinspektionen, überflüssigen Zertifizierungen und Zollbürokratie würde für viele Unternehmen den Schritt auf den US-Markt überhaupt erst möglich machen. Auch wenn das wenig abgehoben klingen mag, davon hängen auch Arbeitsplätze und unser Wohlstand ab.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die immerhin rund 30% der Exporte aus der EU realisieren, sind Kosten durch Regulierung ein wichtiges Thema. Wir setzen uns daher für einen Abbau bürokratischer Hürden bei der Zollabfertigung und eine gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen ein, wo dies sinnvoll und möglich ist.

Für die FDP stehen die Vorteile und Chancen von TTIP überschaubaren Risiken gegenüber. Am Ende wird der vollständige Vertragstext veröffentlicht und monatelang für jeden einsehbar sein, bevor das EU-Parlament, und wahrscheinlich auch die nationalen Parlamente, darüber abstimmen – so wie beim EU-Kanada-Abkommen (CETA) auch.

Transparenz

  • Für die gemeinsame Handelspolitik ist ausschließlich die EU zuständig. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemeinsam Verordnungen für Maßnahmen der Ausfuhrpolitik, zur Änderung von Zollsätze oder zur Vereinheitlichung der Handelsliberalisierung.
  • Die TTIP-Verhandlungen sind nicht geheim, sondern tatsächlich transparenter als sämtliche EU-Handelsverhandlungen zuvor. Das Europäische Parlament (EP) und die Mitgliedstaaten werden in den jeweiligen Handelsausschüssen regelmäßig unterrichtet und erhalten Einblick in die relevanten Dokumente.
  • Auch die Zivilgesellschaft wird vor und nach jeder Verhandlungsrunde von den Chefunterhändlern eingehend informiert. Die Kommission hat zudem eine Beratergruppe mit 16 Vertretern von Gewerkschaften, Verbänden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft eingesetzt.
  • Das Abkommen ist jedenfalls im EP und im Rat ratifizierungsbedürftig. Außerdem gilt es als wahrscheinlich, dass auch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof in den kommenden Monaten zu entscheide. Wenn Kritiker behaupten, Exekutivhandeln würde „gewählte Parlamentarier binden“, dann ist das offensichtlich unrichtig. Ohne Zustimmung im EP und den nationalen Parlamenten tritt das Abkommen nicht in Kraft.

Im Fokus der Öffentlichkeit stehen zurzeit drei Handelsabkommen:

Öffentliche Daseinsvorsorge

Soweit es die öffentliche Daseinsvorsorge betrifft, ist im Verhandlungsmandat von TTIP eine umfassende Ausnahme enthalten, so wie in allen EU-Handelsabkommen. Das bedeutet: die EU-Kommission, die die Verhandlungen auf europäischer Seite führt, kann in diesen Bereichen überhaupt gar keine Zusagen gegenüber den USA machen. Grundlegende lokale Dienstleistungen, zum Beispiel in Bezug auf Wasser, Gesundheit und Bildung, stehen somit nicht zur Debatte. Wer etwas anderes behauptet, verkennt schlicht die faktische und rechtliche Lage.

Kommunale Selbstverwaltung

Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung bleibt ebenfalls uneingeschränkt erhalten. Natürlich kann eine Stadt oder Gemeinde sich weiterhin entschließen, bestimmte Bereiche zu privatisieren. Eine Pflicht entsteht durch TTIP aber gerade nicht. Wenn eine privatisierte Dienstleistung später wieder re-kommunalisiert werden soll, ist auch das ohne weiteres möglich. Denn TTIP kann und wird die öffentliche Daseinsvorsorge nicht beeinflussen.

Auch an der Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in deutschen Kommunen ändert TTIP nichts – denn maßgeblich ist allein geltendes EU-Vergaberecht. Kommunen sind daher auch künftig nicht verpflichtet, öffentliche Dienstleistungen an Dritte zu vergeben, anstatt sie selbst oder durch kommunale Unternehmen zu erbringen. Umgekehrt wird jedoch ein Schuh daraus: an Ausschreibungen in der EU können schon jetzt Bieter aus aller Welt teilnehmen. Im Gegensatz dazu gelten in zahlreichen US-Bundesstaaten bei der öffentlichen Beschaffung protektionistische „buy american“-Regeln. Wenn es europäische Anbieter von Produkten und Dienstleistungen leichter hätten, in den USA an die öffentliche Hand zu verkaufen, wäre das ein großer Schritt nach vorne für die hiesige Industrie.

Schiedsgerichtsbarkeit (Investitionsschutz)

Fakt ist: das sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahrens („ISDS“) ist allein in Deutschland in rund 130 Handelsverträgen enthalten, teilweise schon seit Jahrzehnten. Davon profitierten vor allem deutsche und europäische Unternehmen, die im Ausland investieren. Zugleich wurde der deutsche Staat, und zwar von der Bundesregierung bis hinunter zur kleinen Gemeinde, bislang nicht ein einziges mal erfolgreich verklagt. Ganz im Gegenteil: Zurzeit klagen beispielsweise die Stadtwerke München, die zu 100% im Eigentum der bayrischen Landeshauptstadt stehen, gegen den spanischen Staat, da dieser die Ökostromförderung gekippt hat. Die FDP hält eine Modernisierung des bestehenden Systems für mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit (Berufungsinstanz) für erforderlich. Das staatliche Recht auf Regulierung muss dabei uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Langfristig wäre die Weiterentwicklung zu einem internationalen Handelsgerichtshof wünschenswert.


Weitere und aktuelle Informationen zu TTIP finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission aus erster Hand.

 

Anfrage zur Entwicklung der Schülerzahlen

29.04.2015 – Bernard Maidment

Anfrage zu: Entwicklung der Schülerzahlen

Trotz der Erweiterung der Jahn-Schule und des Neubaus der Grund- und Mittelschule am Sportpark ist zu hören, dass die Kapazitäten erschöpft sind. Die von der FDP zuletzt in der Haushaltsrede aufgeworfene Frage, ob die – durch die Ausweisung weiterer Wohngebiete – zu erwartenden Schülerzahlen noch von den Kapazitäten der Pflichtschulen in Unterhaching abgedeckt werden können, wurde bislang nicht geklärt.
Da eine nachhaltige Ortsentwicklung die Auswirkungen neuer Wohnbebauung auf die Infrastruktur nicht ignorieren darf, stellt die FDP-Fraktion folgende Anfragen:

  1. Ist in Anbetracht der vom Gemeinderat bereits genehmigten und geplanten Wohnbauvorhaben sowie der natürlichen Nachverdichtung sichergestellt, dass wir auch in den nächsten 5 bis 10 Jahren über genügend Klassenzimmer (auch für möglichst kleine Klassen) an den Pflichschulen verfügen?
  2. Besteht die Gefahr, dass als Differenzierungs- und Fachräume vorgesehene Zimmer als Klassenzimmer genutzt und damit ihrer konzeptionellen Zweckbestimmung entzogen werden?
  3. Wie ist der aktuelle Stand der Auslastung/Nutzung und die Prognose der Verwaltung für die kommenden Jahre – siehe Tabelle?

Die Anfrage wurde trotz Nachfragen bislang nicht öffentlich beantwortet (Stand: 21.10.2015)

Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

29.04.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zu:

Erlass einer gemeindlichen Informationsfreiheitssatzung gem. Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die bayerische Staatsregierung hat bislang kein entsprechendes Gesetz für Bayern eingeführt. Dennoch sind in Bayern inzwischen in ca. 60 Städten Informationsfreiheitssatzungen in Kraft, welche Informationsfreiheit für den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gewähren, darunter z.B. Pullach, Grasbrunn, Ottobrunn, München oder Neubiberg.

Zweck einer solchen Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde, den von ihr verwalteten Stiftungen und den mehrheitlich in Gemeindebesitz befindlichen Unternehmungen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Antrag der FDP-Fraktion:

Im Sinne der Transparenz und Bürgernähe möge der Gemeinderat beschließen, im Rahmen einer Satzung eine Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises zu erlassen.

Beispiel: Satzung der Gemeinde Pullach i. Isartal zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises vom 20.02.2009 (Link)

Der Antrag wurde vom Bürgermeister noch nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats gebracht (Stand 21.10.2015)

Antrag zur Entwicklung der Ausgaben für den Straßenunterhalt

18.03.2015 (Peter Hupfauer)

Antrag: Der Gemeinderat möge sich mit der Frage befassen, ob die gemeindlichen Tätigkeiten und Ausgaben zum Erhalt der Straßen ausreichend sind.

Begründung

Auf Anfrage der FDP vom 28.01.2015 teilte die Verwaltung am 10.02.2015 Zahlen ab dem Jahr 2000 zur Entwicklung der Ausgaben im Bereich Straßenunterhalt mit – siehe Grafik und Tabelle unten.

Reparaturbedürftig im Dezember 2014

Reparaturbedürftig – im Dezember 2014

Vor dem Hintergrund, dass Straßensanierungskosten über die gemeindliche Straßenausbausatzung aus dem Jahr 1976 in weiten Teilen auf die Anlieger umgelegt werden, ist der fachgerechte Unterhalt der Straßen besonders wichtig, um eine für Anlieger und Gemeinde optimale Lebensdauer der Straßen zu erzielen.

In diesem Sinn ist ein fachgerechter laufender Unterhalt der Straßen wie die Reparatur von Rissen und Frostschäden erforderlich. Auch Teilsanierungen des Straßenbelags können bei einem tragfähigen und frostsicheren Untergrund gesamtwirtschaftlich geboten sein.

Bei einem in die Jahre kommenden gemeindlichen Straßennetz wäre daher zu vermuten, dass die Straßenunterhaltsausgaben tendenziell steigen bzw. höhere Ausgaben für die Gemeinde zu erwarten sind, damit kein „Investitionsstau“ entsteht.

Grafik_Ausgabenentwicklung

Zum Thema siehe auch:

FDP Anfrage zur Entwicklung der gemeindlichen Ausgaben im Bereich Erhalt Infrastruktur vom 21.11.2013

FDP Anfrage zu einem öffentlichen Straßenzustandsverzeichnis vom 21.01.2015

 

FDP lehnt die Änderung des Strukturkonzept für die Stumpwiese ab

18.3.2015 (Bernard Maidment)

Statement der FDP Gemeinderatsfraktion zu den Tagesordnungspunkten:

1)    Ortsentwicklungsplanung – Neuordnung des Gewerbegebiets Unterhaching Nord
2)    Ortsentwicklungsplanung – Weiterentwicklung des Baugebiets Stumpfwiese – Änderung des Strukturkonzeptes.

Zu 1) Neuordnung des Gewerbegebiets Unterhaching Nord – FDP Unterhaching will Gewerbestandort stärken

Ein Schwerpunktthema des letztes Kommunalwahlkampfs der FDP Unterhaching war das Thema Gewerbe. Auch in der Rede zum Haushalt 2015 hat die GR Fraktion der FDP deutlich gemacht, dass Unterhaching Nachholbedarf in Sachen Gewerbe hat. Um nicht nur die Kernaufgaben der Gemeinde erfüllen zu können, ist es unerlässlich, dass die Gemeinde Unterhaching ihre Einnahmen erhöht. Nur mit einem professionellen Standortmarketing kann interessantes Gewerbe angezogen werden.

Mit dem Entwurf zur Neuordnung des Gewerbegebiets Nord geht die Gemeinde einen Schritt in die richtige Richtung. Das Miteinander von Bürokomplexen und Gewerbehallen ermöglicht die Beheimatung von vielerlei Gewerbe. Um auch den heimischen Betrieben Ansiedelungs-möglichkeiten zu eröffnen, sollte auch die Möglichkeit eines Gewerbehofs für Klein- und Kleinstgewerbe geschaffen werden.

Entscheidend wird es nun sein, den Entwurf mit dem Eigentümer zu besprechen und auch seine Wünsche zu berücksichtigen um schnellst möglich das Gewerbegebiet zu entwickeln. Entsprechende Firmen für Unterhaching zu gewinnen wird schwer genug!

Zu 2) Stumpfwiese – Änderung des Strukturkonzeptes – FDP Unterhaching lehnt Änderung des Strukturkonzepts ab

Gerade mit Blick auf das Gewerbegebiet Nord lehnt die FDP Unterhaching die Änderung des Strukturkonzepts in der vorgelegten Form  als Gesamtpaket ab.

Gebietsausweisung Flächennutzungplanänderung Stumpfwiese 16 02 2015 (öffentlich)

Flächennutzungplanänderung Stumpfwiese

a) Eine Aufgabe des vorgesehenen Gewerbegebiets kommt für die FDP nicht in Frage. In der mittelfristigen Ortsentwicklung kann es sich die Gemeinde Unterhaching überhaupt nicht erlauben Gebiete für Gewerbeansiedelungen aufzugeben Die Nähe zum geplanten Gewerbegebiet Nord macht diesen Standort gerade sehr interessant. Auch wenn in der nahen Zukunft es etwas dauert bis Gewerbe angesiedelt werden kann, sollte das Gebiet nicht aufgegeben werden.

b) Eine Verlagerung des Standorts der Kindereinrichtung an die Ecke Am Sportpark / Walter Paetzmann Straße lehnt die FDP kategorisch ab. Die Situierung an den anderen beiden KITAs ist wesentlich sinnvoller als zwischen zwei Straßen mit umfangreichen KFZ Verkehr und Abgasen.

c) Eine weitere allgemeine Wohnbebauung lehnt die FDP ab. Das sowieso sehr dicht bebaute Wohngebiet Stumpfwiese muss nicht auf den letzten Quadratmeter als allgemeines Wohngebiet überplant werden. Straßen und Parkplätze platzen aus allen Nähten. Mit der ursprünglichen Planung würde die nicht gerade als Schmuckstück bekannte Stumpfwiese einen akzeptablen Abschluss finden.

d) FDP unterstützt Seniorenwohnen
Im Hinblick auf die alternde Gesellschaft unterstützt die FDP Unterhaching den Vorschlag einen Teil des Gebiets als Seniorenwohnen zu deklarieren. Hier muss sich die Gemeinde der gestiegenen Nachfrage stellen.

e) FDP unterstützt sozialen Wohnungsbau
Die FDP Unterhaching unterstützt den sozialen Wohnungsbau. Allerdings müsste dieser an einer anderen Stelle in Unterhaching erfolgen. Wichtiger denn je wird in Zukunft sein, dass die Belegung dieser Wohnung auch durch Personen erfolgt die sozial schwach sind.

Anfrage zur Situation der Kinderbetreuung in Unterhaching

Zur Gemeinderatssitzung am 04.06.2014 von Peter Hupfauer

Aus der Zeitung hat der Gemeinderat erfahren, dass aktuell 70 Kinderbetreuungsplätze in Unterhaching fehlen (Münchner Merkur, 16.05.14). Dem Zitat aus dem Bericht „Ich kann die Kinder, für die ich kein Personal habe, nicht unterbringen – sie müssen eben zu Hause betreut werden“ können sich die meisten Gemeinderäte sicherlich nicht anschließen. Kinderbetreuungseinrichtungen zählen zu den Kernaufgaben der Gemeinde, hier stehen wir in der Pflicht.

Zu Beginn der heutigen Sitzung haben ich bei der nichtöffentlichen Abstimmung der Tagesordnung vorgeschlagen, eine aktuelle Viertelstunde zur Situation der Kinderbetreuung auf die Tagesordnung zu nehmen. Dieser Vorschlag fand mit dem Verweis auf fehlende Zahlen sowie eine geplante Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses im September keine Unterstützung. Daher nun als Anfrage:

  • Wie ist die aktuelle Lage bei den Kinderbetreuungseinrichtungen in Unterhaching?
  • Wie kommt es zur personellen Unterdeckung und welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Missstand zu beheben? Kann die Gemeinde z.B. durch vergünstigte Wohnungen, die im Besitz der Gemeine sind,  Anreize schaffen?
  • Wie sind die Prognosen für die Zahlen an Kindern, die einen Anspruch hätten bzw. die zu erwartenden tatsächlichen Antragsteller – auch in Anbetracht der stetigen Ausweitung der Wohnbebauung, die keine Kindebetreuungseinrichtungen vorsehen?
  • Wie können die mittel- und langfristigen Prognosen erfüllt werden?

Presseberichte:
Kein Personal für Kindergärten: 2014-05-16_MM
Erziehermangel! Keine Lösung in Sicht: 2014-08-06_HALLO

FDP mit zwei Mandaten im Gemeinderat

Bei den Kommunalwahlen am 16. März 2014 erzielte die Unterhachinger FDP zwei Mandate. Die Gemeinderäte Bernard Maidment und Peter Hupfauer werden damit auch die kommenden sechs Jahre für die Liberalen im Gemeinderat vertreten sein.

So hat Unterhaching 2014 gewählt bzw. nicht gewählt

Grafik-BM-Wahl2014_2

Stimmenverteilung der Wahlberechtigten zur Wahl des Bürgermeisters

Grafik-GR-Sitze2014

Verteilung der Sitze im Gemeinderat nach gültigen Stimmen