Anfrage: Öffentliches Straßenzustandsverzeichnis

Zur Gemeinderatssitzung am 21.01.2015 von Peter Hupfauer

Vor dem Hintergrund, dass über die Straßenausbausatzung der Gemeinde die Kosten für eine Straßensanierung mit bis zu 80 Prozent auf die Anlieger übertragen werden können und dies – siehe im Fall Andresenstraße – nicht unerhebliche Summen sind, wäre es wünschenswert, anhand bestehender Daten ein Straßenzustandsverzeichnis über die Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Anfrage:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob ein geeignetes Straßenzustandsverzeichnis auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden kann, aus dem ein Anlieger oder Käufer den Zustand einer Straße ersehen und sich gegebenenfalls auf die Kosten einer Sanierung einstellen kann. Denkbare Angaben des Verzeichnisses:

  • Straßenname
  • Jahr der Errichtung
  • Erwartete Lebensdauer der Straße
  • Durchgeführte Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen
  • Aktuelle Zustandsklasse der Straße
  • Voraussichtlicher Sanierungszeitraum
  • Geplanter Sanierungszeitraum
  • Beschlossener Sanierungszeitraum

Ergebnis der Anfrage (Oktober 2015)

Ein halbes Jahr nach der Anfrage haben es Bürgermeister und Bauverwaltung geschafft, eine Liste auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Das Ergebnis ist mehr als enttäuschend. Entweder hat die Verwaltung keine besseren Daten oder sie sollen nicht veröffentlicht werden, denn die nun präsentierten Informationen verdient nicht den Namen eines Straßenzustandsverzeichnisses.

Während andere Gemeinden wie Taufkirchen aktiv den Zustand ihrer Straßen erfassen und den Aufbau eines modernen Straßenkatasters zur Einführung eines Erhaltungskonzeptes auf Basis einer Schadenserfassung und -klassifizierung vorantreiben (Bericht), setzten in Unterhaching der Bürgermeister und die anderen Parteien offenbar auf die Straßenausbaubeitragssatzung, nach der die Sanierungskosten einfach weitgehend auf die Anlieger abgewälzt werden können.

Da klingt es schon fast zynisch, wenn in Unterhaching die schlichte Aufstellung von Straßennamen, Baujahr, größeren Unterhaltsmaßnahmen (mit einem X markiert) sowie Länge der Straße als „Bericht“ bezeichnet werden. Da die meisten Straßen älter als 40 Jahre sind, kann auch die Erläuterung

„Dieser Bericht dient als Anhaltspunkt für künftige Straßensanierungen. Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.“

nur als Einstimmung verstanden werden, dass sehr vielen Bürgern in absehbarer Zeit große Kosten ins Haus stehen.

PDF: Basisinformationen Straßensanierung Unterhaching

Quelle: Homepage Unterhaching: Informationen zu den Unterhachinger Gemeindestraßen