15. Mai 2019 – Florian Riegel
Die Fraktion der FDP stellt folgenden Antrag: »Zu den Kommunalwahlen am 15. März 2020 dürfen Wahlplakate in Unterhaching nur mehr an von der Gemeinde an zentralen Orten aufgestellten Plakatwänden angebracht werden.«
Zur Begründung: Immer wieder wird die Plakatierung im Vorfeld von Wahlen zu einem Stein des Anstoßes, zum Zankapfel. Nachbarkommunen begegnen diesem Problem seit Jahren erfolgreich mit Plakatwänden, auf denen jede Partei oder Gruppierung eine feste Fläche zugewiesen bekommt. Die Wände dienen der parteiübergreifenden Information und Orientierung der Wählerinnen und Wähler.
Da sie zumeist aus Holz bestehen und mit Papierplakaten beklebt werden, sind die Wände sehr umweltfreundlich und klimaschonend. Die Kommunalwahlen im kommenden Frühjahr eignen sich aufgrund der überschaubaren Anzahl der zur Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen hervorragend für erste Erfahrungen mit Plakatwänden. Das stets angeführte Gegenargument der Gleichbehandlung aller Parteien und Gruppierungen dürfte im vorliegenden Fall nicht zum Zuge kommen.
Wir wünschen uns und erwarten, dass über unseren Antrag innerhalb der in der Geschäftsordnung geregelten Fristen beraten und entschieden wird.
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen gespannt sein, wie ernst die Parteien des Gemeinderates ihre Verantwortung für Natur und Umwelt wirklich nehmen (können). Mit Schauanträgen und Beschlüssen, die ins Leere laufen, ist niemandem wirklich geholfen.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt