FDP stellt Antrag auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

21.10.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zur Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2)

Manchmal ist es Zeit für einen klaren Schritt. So wie die FDP bei der Geothermie den Antrag gestellt hatte, weitere Gesellschafter ins Boot zu holen, so sehen wir heute die Notwendigkeit, bei der Unterhachinger Straßenausbaubeitragssatzung neue Wege zu gehen.

Die FDP Fraktion stellt daher den Antrag, die Satzung der Gemeinde über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2) aufzuheben.

Begründung

Die Vorstellung, die Erneuerung einer Straße böte quasi allein den Anliegern einen besonderen Vorteil, geht an der heutigen Realität vorbei. Auf Grund der hohen und motorisierten Mobilität werden die Straßen nicht unbedingt vorwiegend von den Anliegern genutzt, sondern von der Allgemeinheit: Es wird gefahren von der Kinderkrippe bis zum Friedhof und zwischendrin zum Joggen an der Perlacher Forst und abends zu den Freunden. Geparkt wird überall, wo noch was frei ist; schon lange nicht mehr in der „eigenen“ Straße. Wenn das Bild von der „eigenen Straße“ nicht mehr stimmt, wie kann man es dann gerecht finden, dass allein die Anlieger die Zeche bezahlen sollen?

Die jüngsten Beispiele in Unterhaching haben gezeigt, dass die Kosten einer Sanierung für den einzelnen Anlieger mehrere zehntausend Euro betragen können. Das sind Größenordnungen, die den meisten von uns echte finanzielle, wenn nicht gar existenzielle Probleme bereiten. Und das, weil man seine Wohnung, sein Haus, zur falschen Zeit in der falschen Straße besitzt?

Dabei trifft es die weniger dicht bebauten Grundstücke besonders stark, da sich der Beitrag nicht nach der Wohnfläche richtet, sondern grundsätzlich nach der Grundstücksfläche. Damit werden Gärten bestraft, die doch die „Gartenstadt Unterhaching“ kennzeichnen sollen. Aber auch Mieten steigen, denn letztlich fließen diese Ausbaukosten in den Mietzins ein.

Gleichzeitig zeigt sich der Bürgermeister nicht besonders bemüht, die Tätigkeiten im Zuge des Straßenerhalts für unsere Bürger transparent zu machen. Der FDP Antrag zur Entwicklung der Ausgaben für den Straßenunterhalt im März hat im wesentlichen erbracht, dass im Bereich Tiefbau offenbar Personal fehlt. Auch die Anfrage der FPD zu einem Straßenzustandsverzeichnis vom Januar wurde enttäuschend ausgeführt: Auf der Homepage der Gemeinde heißt es zu den „Basisinformationen über die Gemeindestraßen“ lapidar, „Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.”

PDF: Basisinformationen Straßensanierung Unterhaching

Aus Sicht der FDP sind die Straßen ein Gut, das nach der Erschließung auf Kosten der Gemeinde erhalten und gegebenfalls erneuert werden muss, da nur so die optimale Balance aus Unterhaltsaufwendungen und Sanierungskosten Hand in Hand gehen.

Die Bürger leisten über ihre Einkommenssteuer, von der ein Teil an die Gemeinde fließt (zuletzt 16,2 Mio. in 2014, Euro, Tendenz steigend) bereits einen einkommensbezogenen Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur. Über die Lebensdauer einer Straße gerechnet kommt da einiges zusammen. Die zusätzlichen Kosten sollten für die Gemeinde auch deshalb tragbar sein, da ja die Aussage gilt „mehr als eine Straße schaffen wir nicht pro Jahr“.

Hintergrund (Update 01.11.2015)

Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht – neben ihrem Anteil am staatlichen Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen – ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Die wichtigsten Steuern für eine Gemeinde sind der Anteil an der Einkommenssteuer sowie die kommunalen Gewerbe- und Grundsteuern. Auch Teile der Kfz-Steuer gehen an die Kommunen. Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung.

Das Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt, in welchen Bereichen die Gemeinde und Städte Gebühren, Abgaben und Steuern erheben können. Im Art. 5 Abs. 1 heißt es

1 Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
(…)
3 Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.

Unter Fachleuten gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Formulierungen „können“ und „sollen“ im Sinne einer Wahlfreiheit oder zwingend auszulegen sind. Eine Neufassung des Gesetzes auch zur Klarstellung dieser Frage wird derzeit verhandelt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (CSU) vertritt die Auffassung, dass Gemeinden regelmäßig verpflichtet seien, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und davon nur in Ausnahmefällen und nur dann abgesehen werden könne, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig sei. Fakt ist, dass viele Gemeinden in Bayern keine Straßenausbaubeitragssatzung haben und die Stadt München ihre 2014 aufgehoben hat.

Grundsätzlich hat der Gemeinderat das Recht, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, ihren Inhalt zu formulieren (z.B. die Höhe der Anteile, die von den Anliegern zu tragen sind) und sie auch wieder aufzuheben. Der Gemeinderat vertritt dabei die Interessen der Bürger und ist in seiner politischen Entscheidung frei. Für den Fall, dass Beschlüsse des Gemeinderats in irgendeiner Weise rechtlich unzulässig sind, kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt München) einen Beschluss aufheben bzw. zurückverweisen. Dies geschieht in Unterhaching immer wieder mal, wenn z.B. der Bauausschuss ein Bauvorhaben ablehnt und das Landratsamt interveniert.

Die FDP Fraktion Unterhaching hat gemäß § 49 (Anträge) der Geschäftsordnung den Antrag zur Aufhebung der SABS eingebracht, um eine für die Bürger transparente Diskussion der Parteien im Gemeinderat anzustoßen. Als Ergebnisse der Diskussion sind eine Aufhebung der Satzung oder auch ein Beschluss zur Änderung der Bürgeranteile möglich, soweit sich eine politische Mehrheit im Gemeinderat findet, die dies wünscht. Auch den Wunsch nach Beibehaltung des Status quo kann der Gemeinderat durch mehrheitliche Ablehnung des Antrags beschließen. In jedem Fall ein für den Bürger transparentes Votum.

Für den Fall, dass die Rechtsaufsicht einen positiven Beschluss des Gemeinderats aufheben würde, da die finanzielle Situation Unterhachings keine Veränderung zulässt, müsste sich der Gemeinderat im Sinne der Transparenz der Frage stellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte (politische Verantwortung) und wie die Prioritäten bei den Ausgaben künftig zu setzen sind, um dem Thema Straßen nach dem politischen Willen der Gemeinderäte künftig gerecht zu werden.

 

5 Gedanken zu „FDP stellt Antrag auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

  1. Herzlichen Dank, Herr Hupfauer und Herr Maidment, Ihr Antrag setzt ein hoffnungsvolles Zeichen gegen die derzeitige „Da-kann-man-nichts-machen“-Lethargie in unserer Gemeinde.

  2. Danke für die Bürgernahe Aktivität .
    Dieser Antrag ist nur Gerecht und Bürgernah , grundsätzlich ist das Straßennetz einer Gemeinde Bürgereigentum und kommt allen Bürgern zu GUTE .
    Das Problem entsteht eigentlich nur dadurch , dass Gemeinden das Straßennetz dort verkommen lassen , wo ihr Anteil an den Instandsetzungskosten kleiner als 50 % ist , denn dort ist die Reparatur einer Straße teurer für die Gemeinde , als der zu tragende Anteil ( 30-20%) einer Erneuerung .
    Gemeinden sollte eine Strafe bekommen , wenn diese das Straßennetz verkommen lassen .
    Viele Gemeinden haben schon ein Straßen-Management und haben dadurch erhebliche Kostenvorteile ( eine Investition die gewartet wird, kann wesentlich länger genutzt werden) .
    Gruß
    Jürgen Köth

  3. Alle Gemeinderäte (und natürlich Bürgermeister) die uns hier unterstützen werden bestimmt von uns in der Bayersiedling wieder gewählt sein!

    Das gilt auch für jeden einzigen Person die ich in Unterhaching kenne, mit der ich übers SABS gesprochen habe. Alle finden dieses Sätzung ungerechtfertigt: es muss eine bessere Lösung für Unterhaching sein.

  4. Der richtige Antrag zum richtigen Zeitpunkt. Der Gemeinderat Unterhaching muss im Namen seiner Bürger dem Landratsamt, dem Gemeinde- und Städtetag, dem Bayrischen Landtag jetzt die Stirn bieten und im Namen der Bürger Unterhachings die sittenlosen Regelung SABS kategorisch ablehnen und abschaffen. Der Gemeinderat darf sich dabei der Unterstüzung der Unterhachinger Bürger sicher sein. Darüber hinaus ist es dem Bürger nicht vermittelbar, warum die Gemeinde Unterhaching, die „einige Millionen auf dem Konto hat“, wie in der Hallo zu lesen war, warum ein Gemeinderat, der über 16Millionen Steuergelder frei verfügt, trotzdem 500.000€ für eine Strassensanierung pro Jahr nicht selber zahlt, sondern den Bürgern von ihren bereits versteuerten Vermögen abzieht. Man kann das eigentlich gar nicht anders betrachten als sittenlosen Raub – Wegelagerei auf Gemeindeebene, Bevormundung, Nötigung. Ich unterstütze auch darum den Antrag der FDP, weil ich, wenn ich schon mit 20.000€ Strassenausbaubeitrag zu Investitionen der Gemeinde beitragen soll, auch eine Rendite haben möchte, mit der SABS bekomme ich nichts für meine Investition. Nein – ich will unbedingt in Zukunft 100% selber entscheiden, was ich mit meinem versteuerten Geld mache! Eine Vorraussetzung hierfür ist die Abschaffung der SABS in Unterhaching.

  5. Die Gemeinderatssitzung heute war ein Armutszeugnis für Unterhaching, der Antrag wurde abgelehnt. Im Übrigen sei der Gemeinderat ein Verwaltungsgremium, so der Bürgermeister. Das ist eine bemerkenswerte Auffassung von Demokratie. Und nach Auffassung des Landkreises wäre ein derartiger Beschluss gar rechtswidrig. Wenn es – gar nicht so theoretisch – einen Bürgerentscheid gäbe, würden sich denn dann alle Bürger strafbar machen? Und die Münchner und Nachbargemeinden nicht? Meine persönliche Meinung: Nachdem die Gemeinde die Straßen mit Geothermie und Co kaputt gemacht hat, soll sie auch bitte auch die die Kosten tragen.

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